Donnerstag, 30. Juli 2009

In Berlin und München eröffnen neue Cleanskin Stores

Der erfolgreiche Beauty-Spezialist Cleanskin wächst weiter: In Berlin Zehlendorf eröffnete am 6. Juli in der Potsdamer Str. 4 ein neuer Cleanskin Store. Damit bietet das Franchise-Unternehmen seine professionellen Serviceleistungen, dauerhafte Haarentfernung und Tattooentfernung, nun schon im dritten Store in der Hauptstadt an. Unter den Gästen konnte das Management von Cleanskin auch Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise Verbandes begrüßen.

Gräfelfing, 24. Juli 2009

Neben der Hauptstadt Berlin, baut Cleanskin auch in München, Hauptsitz und Gründungsstadt des Franchise-Gebers, seine Präsenz weiter aus: Am 1. August eröffnet in der Tegernseer Landstraße ein neuer Cleanskin Store. Dies wird bereits der fünfte Store in München City sein. Entgegen dem aktuellen wirtschaftlichen Trend wächst das Franchise-Unternehmen Cleanskin aus der Beautybrache weiter. Das Erfolgsrezept: qualitativ hochwertige Geräte, sehr gute Ausbildung der Mitarbeiter und damit ein hohes Niveau in der Beratung und Behandlung. Dieses Qualitätskonzept setzt sich auf dem Markt für dauerhafte Haarentfernung durch und so kann der Franchisegeber Cleanskin inzwischen auf rund 50 Stores in ganz Deutschland blicken.
Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise Verbandes konnte sich bei der Neueröffnung in Berlin selbst ein Bild über das erfolgreiche Franchise-Konzept von Cleanskin machen. „Es freut mich, dass Cleanskin sein Lizenzkonzept auf ein Franchise-System umgestellt hat. Ich bin der Auffassung, dass das Qualitätsmanagement durch das Franchise-Modell stark profitieren wird. Und so wird wiederum Vertrauen gegenüber den Kunden geschaffen. Vorreiter für ein Mehr an Qualität im Franchising sind uns immer willkommen.“ Der Deutsche Franchise Verband gilt als Repräsentant und Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchise-Wirtschaft. „Das Lob des DFV zeigt uns, dass Cleanskin sich genau in die richtige Richtung entwickelt“, so Frank Linke, Geschäftsführer von Cleanskin.

Im Mittelpunkt steht bei Cleanskin der Kunde und dessen Wunsch, nie wieder zum Rasierer, Epilierer oder zum schmerzhaften Wachs greifen zu müssen, um sich vom lästigen Haarwuchs zu befreien. Bereits vor Jahren erkannte das Franchise-Unternehmen Cleanskin die Möglichkeiten der Intense-Pulsed-Light-Methode (IPL) für die dauerhafte Haarentfernung. Bei der IPL-Methode geben Blitzlampen ein relativ breites, hochenergetisches Licht ab, das in die obere Hautschicht eindringt. Die erzeugten Lichtblitze werden an den Haarfollikeln gebunden und in Hitze umgewandelt. Diese verödet die Haarfollikel irreversibel und stoppt so endgültig das ungewünschte Haarwachstum. Die Blitzlicht-Lampe beinhaltet eine integrierte Hautkühlung, die dafür sorgt, dass die Behandlung schmerzfrei ist und dass keine nachträglichen Rötungen entstehen. Cleanskin hat dieses Verfahren zusätzlich mit einer Radiofrequenztechnologie kombiniert und erzielt dadurch auch bei helleren Haaren dauerhafte Erfolge.


Frank Linke, GF Cleanskin, Torben Leif Brodersen, GF Deutscher Franchise Verband, Robert Gadow, Cleanskin Storebesitzer in Berlin, Potsdamerstraße. (von links nach rechts)
Hier gibt es Bildmaterial:
Druckfähiges Bildmaterial erhalten Sie auf Anfrage bei unserer Agentur Xpand21 GbR.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.cleanskin.de/.

Über cleanskin
Der Name Cleanskin steht für ein Erfolgskonzept im Wellness- und Beauty-Bereich. Das Franchise-Unternehmen verfügt über eine einzigartige Beauty-Technologie zur dauerhaften Haar- und Tattooentfernung. Zurzeit bieten die 50 Cleanskin-Stores ihren Kunden zur permanenten Haarentfernung die bewährte IPL-Methode (Intense Pulsed Light) und eine Kombination der IPL mit einer Radiofrequenz-Technologie an. Franchise-Nehmer profitieren von einem äußerst attraktiven und erprobten Geschäftsmodell. In Zentren wie Berlin, Dortmund, Essen, Frankfurt, Karlsruhe, Leipzig, München und Stuttgart ist das erfolgreiche Cleanskin-Geschäftskonzept bereits vertreten.

Kontakt:

Cleanskin Franchise GmbH
Cornelia Fried
Würmstraße 11a
82166 Gräfelfing
Tel. +49-(89)898 67 79 55
cornelia.fried@cleanskin.de

Xpand21 GbR
Doris Loster
Schulstrasse 21
80634 München
Tel. +49-(89)12 00 71 14
cleanskin@xpand21.com

Hulbee Desktop findet Daten, ohne zu spionieren


Kreuzlingen/Schweiz. 29. Juli 2009. Vertrauliche, private Informationen haben auf fremden Computern nichts verloren. Wenn sie auf der eigenen Festplatte gespeichert sind, dürfen sie nicht von dort nach außen gelangen, ohne dass der Nutzer dies wünscht. Wer eine Software zur Desktop-Suche einsetzt, sollte daher sicher sein, dass sie keine persönlichen Daten an externe Server überträgt. Bekannte Hersteller solcher Software geraten immer wieder in Verruf, weil genau dies passiert: Desktop-Suchprogramme schicken Kopien von privaten Nutzerdaten an den Server des Anbieters. Dort sind sie, beispielsweise von Behörden, leichter einsehbar. Die Schweizer Firma Grossbay garantiert dagegen, dass mit ihrer Software die Nutzerdaten sicher sind. Wer das Programm Hulbee Desktop einsetzt, findet einerseits schnell und bequem, was er braucht: Hulbee Desktop durchsucht Dateien und Dokumente in allen gängigen Formaten, beispielsweise auch die Metadaten von Musik-Dateien, E-Mails in Outlook samt Anhängen, oder auch externe Laufwerke. Andererseits bleiben diese Daten auch dort, wo Hulbee Desktop sie findet, ohne irgendwo hin kopiert zu werden.


Seit dem 13. Juli 2009 steht die Software Hulbee Desktop kostenlos auf Hulbee zum Download bereit. Das Programm wurde von der Schweizer Firma Grossbay AG als Nachfolger der Software Superior Search entwickelt. Der große Vorteil von Hulbee Desktop liegt in der so genannten „Data Cloud“. Das ist eine Wolke aus Begriffen, die dem Nutzer neben der Liste mit Suchergebnissen angezeigt wird. Sie passen thematisch zu der Suchanfrage. Klickt der Nutzer auf einen der Begriffe in der Cloud, grenzt er damit die Suchergebnisse ein und findet so schneller die gewünschte Datei. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert auch die Internet-Suche Hulbee auf Hulbee, auf die der Nutzer auch aus der Software heraus Zugriff hat.


Ab dem 13. August 2009 soll zudem die kostenpflichtige Version Hulbee Desktop Professional erhältlich sein. Diese wird über erweiterte Such-Funktionen vor allem für Firmenkunden verfügen, beispielsweise das Durchsuchen von Netzwerk-Laufwerken.




Die „Data Cloud“ auf der linken Seite hilft dem Nutzer, seine Suche thematisch einzugrenzen.


Systemvoraussetzungen: Prozessor: Intel Pentium III oder Celeron, 800 MHz oder höherArbeitsspeicher: ab 1 GByte RAM
Freier Festplattenspeicher: ca. 200 Mbyte und zusätzlicher Speicher für die Indexdatei (abhängig von Anzahl und Größe der Dateien des Nutzers)Unterstützte Betriebssysteme: Windows XP, Vista, 2003 Server Sonstige Anforderungen: .Net Framework 3.5 SP1 oder höher ca. 500 MByte freier Festplattenspeicher, Internet-Anschluss.

Über Grossbay AG

Die Grossbay AG ist ein börsennotiertes, europäisches Software-Unternehmen mit Sitz in Kreuzlingen/Schweiz. Die derzeit 59 Mitarbeiter können bis zu 25 Jahre lange Erfahrung in der Entwicklung neuronaler Software vorweisen. Im Unternehmens- wie im Endanwender-Software-Markt ist die Grossbay AG bereits seit Jahren mit ihrer Informations- und Wissensanalyse erfolgreich. Die Grossbay AG entwickelte das Hubble-Programm für Wissensmanagement in Unternehmen mit dem Ziel des „Global Know-How Access“, also des direkten Zugriffs auf jegliches, im Unternehmen vorhandenes Wissen. Mit der Web-Anwendung Hulbee hat die Grossbay AG eine neue Art der Internet-Suche zur Marktreife gebracht. Seit dem 11. Dezember 2008 ist die Grossbay AG an der Frankfurter Börse gelistet.

Pressekontakt
Xpand21 GbR
Michael Huhndorf
Dammtorstr. 12
20354 Hamburg
Tel.: +49 40 325 09 17 14
Fax: +49 40 325 09 17 19
E-Mail: grossbay@xpand21.com

Freitag, 24. Juli 2009

Hulbee verbessert Grundlagen-Recherchen im Internet

Kreuzlingen/Schweiz. 22. Juli 2009. Ob Schüler, die ein Referat vorbereiten, oder deren Eltern, die eine Reise planen – wer im Internet eine Recherche zu einem allgemeinen Thema startet, sitzt bei Google und anderen Anbietern oft ratlos vor einer langen Liste von nicht immer befriedigenden Suchergebnissen. Dann gilt es, mehrere Seiten gründlich zu durchsuchen. Wer dafür nicht die Geduld hat, verpasst wichtige Links, oder verlegt die Recherche lieber in die Bücherei anstatt zu „googeln“. Für solche Fälle ist die Internet-Suche Hulbee auf http://www.hulbee.de/ genau das Richtige. Das Besondere an Hulbee, über das seit dem Launch am 13. Mai 2009 schon viele Medien berichteten: Der Nutzer bekommt neben der gewohnten Liste von Suchergebnissen eine „Data Cloud“ angezeigt, eine Wolke aus Begriffen. Diese passen thematisch zur Suchanfrage. Bei einem Klick auf einen dieser Begriffe grenzt der Nutzer seine Suche selbst ein.

Dies unterstützt vor allem Nutzer, die nur ein, zwei unspezifische Begriffe in das Suchfeld eingeben. Bei so einer allgemeinen Suche oder Grundlagen-Recherche zeigt Hulbee in der Wolke verschiedene Wege auf, die man bei seiner weiteren Suche beschreiten kann. So bereichert Hulbee die Recherche-Ergebnisse maßgeblich. Wer beispielsweise eine Reise nach London plant oder Infos über die Stadt sucht, erhält von Hulbee nach der Eingabe „London“ weiterführende Begriffe wie „Sehenswürdigkeiten“, „Kurztrip“, „Flug“, „Hotel“, „Mietwagen“, „Unterkunft“ oder „Pubs“ (s. Abbildung 1 unten). Wer dagegen Infos zum kürzlich verstorbenen Popstar Michael Jackson recherchiert, kann seine Suchergebnisse mit Begriffen wie „Fotos“, „Biografie“, „Alben“ oder „Musik Videos“ eingrenzen (s. Abbildung 2 unten).

Dank der Vielfalt der weiterführenden Begriffe in der Cloud ergeben sich während der Recherche immer wieder Verbindungen, auf die der Nutzer wahrscheinlich nicht von selbst gekommen wäre. So liefert eine Suche nach dem Stichwort „Radwandern“ beispielsweise gleich einige Ideen mit, wo der Urlaub hingehen könnte, beispielsweise „Münsterland“, „Thüringen“ oder den „Mozartradweg“ (s. Abbildung 3 unten).

Mit der Data Cloud hebt sich die von der Schweizer Firma Grossbay entwickelte Internet-Suche Hulbee von anderen Suchmaschinen-Anbietern ab. Zwar bietet die US-Version des neuen Microsoft Bing auch nützliche, neue Funktionen wie etwa kategorisierte Suchergebnisse. Doch wie in einem aktuellen Test der ComputerBild deutlich wird, lässt die deutsche Seite von Bing bei der Qualität der Suchergebnisse noch viel zu wünschen übrig.[1] Hulbee versteht sich dagegen als Suchmaschine speziell für den deutschsprachigen Raum und kann dank seines großen Suchindexes qualitativ hochwertige Suchergebnisse vorweisen. Mit der Data Cloud lassen sich diese für eine bessere Recherche filtern.
[1] ComputerBild, Ausgabe 16/2009, S. 48-52.


Abb. 1: Hulbee hilft bei der Planung einer Reise, etwa eines Kurztrips nach London.

Abb. 2: Ein Referat über Michael Jackson? Kein Problem mit der „Data Cloud“ von Hulbee.


Abb. 3: Hulbee erweist sich bei der Suchanfrage „Radwandern“ als Ideengeber.




Über Grossbay AG

Die Grossbay AG ist ein börsennotiertes, europäisches Software-Unternehmen mit Sitz in Kreuzlingen/Schweiz. Die derzeit 59 Mitarbeiter können bis zu 25 Jahre lange Erfahrung in der Entwicklung neuronaler Software vorweisen. Im Unternehmens- wie im Endanwender-Software-Markt ist die Grossbay AG bereits seit Jahren mit ihrer Informations- und Wissensanalyse erfolgreich. Die Grossbay AG entwickelte das Hubble-Programm für Wissensmanagement in Unternehmen mit dem Ziel des „Global Know-How Access“, also des direkten Zugriffs auf jegliches, im Unternehmen vorhandenes Wissen. Mit der Web-Anwendung Hulbee hat die Grossbay AG eine neue Art der Internet-Suche zur Marktreife gebracht. Seit dem 11. Dezember 2008 ist die Grossbay AG an der Frankfurter Börse gelistet.



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Donnerstag, 16. Juli 2009

Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von Firmenwagen

Die sieben größten Irrtümer der Ein-Prozent-Methode

Mannheim, 06. Juli 2009. Die Besteuerung des Privatanteils bei Dienstwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht. Denn für die private Nutzung müssen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den so genannten „Nutzwert“. Bei der Ein-Prozent-Methode wird einfach jeden Monat ein Prozent des Listenpreises versteuert. Die Alternative zu dieser Pauschalregelung: Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Da hier jede Fahrt einzeln erfasst werden muss, wird der Anteil der Privatnutzung des Firmenwagens beziehungsweise Betriebs-Pkws auf den Kilometer genau ermittelt und versteuert.

Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft räumen jetzt auf mit den größten Irrtümern bei der Ein-Prozent-Methode. Weitere wichtige Hinweise für Arbeitnehmer geben die Experten des Fachverlages für Steuern, Geld und Recht in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, erhältlich als pdf-Download für nur 9,90 Euro unter www.steuertipps.de/Firmenwagen.

Die sieben größten Irrtümer bei der Ein-Prozent-Methode für Selbstständige mit Betriebs-Pkw - die Experten der AAV stellen klar:

Irrtum 1: Für einen Leasing-Pkw oder einen Mietwagen gilt die Ein-Prozent-Methode nicht.
Wird ein Leasing-Pkw oder ein Mietwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, ist auch hier zwingend der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Methode zu berechnen.

Irrtum 2: Die Ein-Prozent-Methode für die Ermittlung des Privatanteils ist zwar einfach, aber im Ergebnis immer ungünstiger als die Ermittlung nach der Fahrtenbuch-Methode.
Die Ein-Prozent-Methode ist nicht in jedem Fall ungünstiger: Wird ein teures Automodell überwiegend für private Fahrten genutzt, ist die Ein-Prozent-Methode deutlich günstiger als die Fahrtenbuch-Methode. Jeder Nutzer eines Firmenwagen oder Betriebs-Pkws sollte deshalb zunächst eine grobe Vergleichsrechnung aufstellen.

Irrtum 3: Wer bei einem Pkw mit der Ein-Prozent-Methode angefangen hat, muss auch später dabei bleiben.
An die einmal gewählte Methode ist der Nutzer nicht auf Dauer gebunden. Von Jahr zu Jahr kann das Verfahren gewechselt werden. Ein Umstieg von der Ein-Prozent-Methode auf die Fahrtenbuch-Methode kann angebracht sein, wenn der Pkw abgeschrieben ist oder die Kostendeckelung greift.

Irrtum 4: Wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw zu mindestens zehn bis höchstens fünfzig Prozent betrieblich genutzt wird, muss ein zeitaufwendiges Fahrtenbuch geführt werden, damit der Privatanteil berechnet werden kann.
Ein Fahrtenbuch ist nur dann zwingend, wenn der Pkw zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird und der Ein-Prozent-Methode entgangen werden soll. Bei einer betrieblichen Nutzung bis zu 50 Prozent dagegen genügen im Allgemeinen repräsentative Aufzeichnungen für drei Monate. Das geht auch nachträglich anhand des Terminkalenders. Bei den Fahrten sind nur der Reisezweck und die Gesamtstrecke anzugeben. Der Kilometerstand zu Beginn und Ende einer Fahrt ist nicht erforderlich.

Irrtum 5: Erstattungen der Versicherung nach einem Unfallschaden sind als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
Im eigenen Interesse sollte der Besitzer eines Firmen- oder Betriebs-Pkws die Versicherungsleistung nicht als Einnahmen, sondern als "negative Betriebsausgaben" buchen, also mit den Kfz-Kosten saldieren. Vorteil: Sowohl im Falle der Kostendeckelung als auch bei der Fahrtenbuch-Methode sinkt dadurch der zu versteuernde Privatanteil.

Irrtum 6: Das mit der Kostendeckelung ist so kompliziert, dass es nur Steuerexperten verstehen.
Wenn der Pkw niedrige Kosten verursacht, der Listenpreis jedoch hoch ist, sollte sich der Besitzer unbedingt mit dem Thema Kostendeckelung befassen, da sonst ein viel zu hoher Privatanteil versteuert wird. Die Beispiele in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, verstehen auch Autofahrer ohne steuerrechtliche Ausbildung. Selbstständigen mit Betriebs-Pkw empfehlen die Experten der AAV, bei der Berechnung der Umsatzsteuer auf keinen Fall die einfache 80-Prozent-Regel anzuwenden, sondern besser von der (geschätzten) tatsächlichen betrieblichen Nutzung auszugehen. So spart man viel Umsatzsteuer ein.

Irrtum 7: Wenn ein Fahrzeug bei der Kfz-Steuer nicht als Pkw, sondern als "anderes Fahrzeug", beispielsweise Geländewagen eingestuft wird, muss man keine Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern.
Auf die Behandlung bei der Kfz-Steuer kommt es nicht an. Wichtig am Fahrzeug ist die Bauart und Ausstattung. Ist es für den Transport von Gütern bestimmt, findet die Ein-Prozent-Methode keine Anwendung, da es sich dann nicht um einen Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift handelt. Ist es dagegen für die Beförderung von Personen bestimmt, ist die Ein-Prozent-Methode anzuwenden.


Über steuertipps.de

Das Online-Angebot steuertipps.de bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Steuerentscheide und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. steuertipps.de ist ein Online-Angebot der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informationsdienstleister und Softwareanbieter etabliert hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.

Weitere Informationen unter www.steuertipps.de

Pressekontakt:

PR-Agentur Xpand21
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Dienstag, 14. Juli 2009

Kostenlose Profi-Suche für den eigenen Computer

Kreuzlingen/Schweiz. 13. Juli 2009. BETA-Status ade: Seit heute ist die Such-Software Hulbee Desktop Standard von Grossbay AG in einer neuen Version erhältlich und damit offiziell fertig gestellt. Auf http://www.hulbee.de/hulbee_desktop.php kann jeder sich das Programm kostenlos herunterladen. Hulbee Desktop Search durchsucht Dateinamen und Dateiinhalte sowohl auf dem eigenen Rechner als auch auf externen Festplatten. Die Software ist der Nachfolger des Computer Bild-Testsiegers Superior Search, und bietet jetzt noch einen entscheidenden Vorteil: Die „Data Cloud“, eine Wolke aus Begriffen, hilft dem Suchenden dabei, die gewünschte Datei zu finden. Mit einem Klick auf einen der Begriffe in der Cloud grenzt er seine Suche selbst ein.

Mit dieser einzigartigen Technologie findet der Nutzer leichter seinen Weg durch unübersichtliche Datenmengen auf der Computer – egal ob in Fotos, Textdokumenten, Tabellen oder E-Mails. Gleichzeitig kann der Nutzer aus der Software heraus auch das Internet durchsuchen. Auch dabei hilft ihm die Data Cloud. Bereits seit dem erfolgreichen Launch am 13. Mai steht die innovative Technologie auf dem Such-Portal http://www.hulbee.com/ auch allen zur Verfügung, die im Internet nach Angeboten oder Informationen suchen.

Die aktualisierte Version von Hulbee Desktop Standard verfügt einerseits über neue Features. So ermöglicht die Software nun auch das Durchsuchen der Metadaten von Musik-Dateien. Wer nach Bandnamen oder Albumtiteln sucht, bekommt von Hulbee Desktop Standard also eine Übersicht über alle dazugehörigen Musik-Dateien. Natürlich lassen sich die Suchergebnisse anschließend sortieren oder filtern, zum Beispiel nach bestimmten Dateiformaten. Doch die Entwickler haben noch mehr getan als nur einzelne Features zu ergänzen. Hulbee Desktop Standard beansprucht nun noch weniger Ressourcen des Computers, so dass die Desktop-Suche nicht die Arbeit mit anderen Computer-Programmen beeinträchtigt. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Microsoft Outlook klappt nun reibungslos. Auch die eigene Programmstabilität von Hulbee Desktop Standard wurde nochmals verbessert.

Seit etwa einem Monat ist Hulbee Desktop hier downloadbar. Grossbay plant nun außerdem, Ende Juli die kostenpflichtige Version Hulbee Desktop Professional zu veröffentlichen, die über erweiterte Such-Funktionen vor allem für Firmenkunden verfügen wird.

Die „Data Cloud“ auf der linken Seite hilft dem Nutzer bei der Eingrenzung seiner Suchergebnisse.

Systemvoraussetzungen: Prozessor: Intel Pentium III oder Celeron, 800 MHz oder höherArbeitsspeicher: ab 1 GByte RAM

Freier Festplattenspeicher: ca. 200 Mbyte und zusätzlicher Speicher für die Indexdatei (abhängig von Anzahl und Größe der Dateien des Nutzers)Unterstützte Betriebssysteme: Windows XP, Vista, 2003 Server Sonstige Anforderungen: .Net Framework 3.5 SP1 oder höher ca. 500 MByte freier Festplattenspeicher, Internet-Anschluss.

Über Grossbay AG

Die Grossbay AG ist ein börsennotiertes, europäisches Software-Unternehmen mit Sitz in Kreuzlingen/Schweiz. Die derzeit 59 Mitarbeiter können bis zu 25 Jahre lange Erfahrung in der Entwicklung neuronaler Software vorweisen. Im Unternehmens- wie im Endanwender-Software-Markt ist die Grossbay AG bereits seit Jahren mit ihrer Informations- und Wissensanalyse erfolgreich. Die Grossbay AG entwickelte das Hubble-Programm für Wissensmanagement in Unternehmen mit dem Ziel des „Global Know-How Access“, also des direkten Zugriffs auf jegliches, im Unternehmen vorhandenes Wissen. Mit der Web-Anwendung Hulbee hat die Grossbay AG eine neue Art der Internet-Suche zur Marktreife gebracht. Seit dem 11. Dezember 2008 ist die Grossbay AG an der Frankfurter Börse gelistet.

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