Mannheim, 01.07.2009. Am 1. Juli 2009 startet der Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft das neue Internet-Portal www.maklercockpit.de für Finanzdienstleister. Der Mannheimer Verlag, seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informations- und Softwarenanbieter etabliert, erweitert damit seine Kompetenz im Finanz- und Versicherungsdienstleister-Markt.
Unter der neuen Marke Maklercockpit erscheinen neun spezielle Produkte für Finanzdienstleister. Diese Angebote hat die Akademische Arbeitsgemeinschaft aus Produkten entwickelt, die sie im Zuge der Übernahme des Finanzdienstleistungsbereichs vom Rudolf Haufe Verlag erworben hat. Die neuen Maklercockpit-Produkte legen den Schwerpunkt auf die digitale Welt mit Online-Produkten und Softwarelösungen. Zwei übernommene Loseblattsammlungen werden ebenfalls weitergeführt. Zusätzlich bietet das Portal www.maklercockpit.de ständig aktuelle News: Jeden Tag erfahren Finanz- und Versicherungsexperten das Neuste aus den Bereichen Krankenversicherung, Lebens- und Sachversicherungen sowie zur Altersvorsorge. Ein kostenloser wöchentlicher E-Mail-Newsletter fasst alle wichtigen Themen und Trends zusammen.
Alle Produkte 30 Tage kostenlos testen
Alle Produkte aus der Reihe Maklercockpit können 30 Tage kostenlos getestet werden. Zu den neuen Produkten im E-Shop auf der Seite www.maklercockpit.de gehören:
Versicherungs und Finanz Office professional online (auch auf CD-ROM): Die Software ist ein unverzichtbarer Ratgeber für alle Berater in den Themenbereichen Versicherungen, ganzheitliche Vermögensberatung, Finanzierung und betriebliche Altersvorsorge. Integriert sind praktische Tarifvergleichsrechner von KVpro (Krankenversicherungs-Rechner für Berater) und Kaimaan (Profi-Rechner für Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen).
Der AltersvorsorgePLANER (CD-ROM) enthält eine Vielzahl von Beratungs-Modulen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Er unterstützt bei der professionellen rechtssicheren und für den Kunden verständlichen Beratung zu Fragen der Altersvorsorge. Das Produkt wird seit mehr als fünf Jahren in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (www.vorsorge-finanzplanung.de) kontinuierlich weiterentwickelt.
Praxisratgeber Betriebliche Altersversorgung online: Der Praxisratgeber hilft bei der Beratung und bietet umfassendes Hintergrundwissen und viele nützliche Tools zu allen Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge.
bAV-Beratung (CD-ROM): Die bAV-Beratung unterstützt Finanzexperten vor Ort bei der rechtssicheren Beratung und beim erfolgreichen Verkauf von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge. Die umfassenden Beratungstools ermöglichen eine individuelle Vorsorgeplanung für jeden Kunden.
Vermittlerprotokoll (CD-ROM): Mit dem Vermittler-Protokoll erfüllt der Finanz- und Versicherungsexperte alle Dokumentationspflichten. Das Produkt ist das einzige Programm am Markt, das juristisch geprüfte Textbausteine zu allen relevanten Versicherungssparten bietet. Ein Leitfaden für die systematische und bedarfsgerechte Kundenberatung hilft somit jedem Finanzmakler in Beratungsgesprächen.
Das Praxishandbuch Betriebliche Altersvorsorge (Loseblattwerk und CD-ROM) und das Versicherungs-Handbuch (Loseblattwerk) werden weitergeführt und bleiben mit regelmäßigen Aktualisierungen und Updates stets aktuell.
Über die Akademische Arbeitsgemeinschaft
Seit über 30 Jahren ist die Akademische Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Informationsdienstleister rund um Steuern, Geld und Recht. Unter dem Leitsatz „Wissen, was zu tun ist“ bietet der Verlag Ratgeber und Software zu diesen Themen. Tagesaktuelle Tipps und Wissenswertes finden Interessierte im Internet auf den Portalen steuertipps.de, geldtipps.de und rechtstipps.de. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Weitere Informationen unter www.akademische.de
Kontakt
Angelika Krauß
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Janderstraße 10, 68199 Mannheim
Fon: +49.621.86 26-5258
Fax: +49.621.86 26-5252
angelika.krauss@akademische.dewww.akademische.de
Xpand21 GbR
Doris Loster
Schulstr. 21, 80634 München
Fon: +49.89. 12 00 7277
Fax: +49.89. 12 00 3424
akademische@xpand21.com
www.xpand21.com
Posts mit dem Label Akademische Arbeitsgemeinschaft verlag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Akademische Arbeitsgemeinschaft verlag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 21. August 2009
Donnerstag, 16. Juli 2009
Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von Firmenwagen
Die sieben größten Irrtümer der Ein-Prozent-Methode
Mannheim, 06. Juli 2009. Die Besteuerung des Privatanteils bei Dienstwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht. Denn für die private Nutzung müssen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den so genannten „Nutzwert“. Bei der Ein-Prozent-Methode wird einfach jeden Monat ein Prozent des Listenpreises versteuert. Die Alternative zu dieser Pauschalregelung: Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Da hier jede Fahrt einzeln erfasst werden muss, wird der Anteil der Privatnutzung des Firmenwagens beziehungsweise Betriebs-Pkws auf den Kilometer genau ermittelt und versteuert.
Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft räumen jetzt auf mit den größten Irrtümern bei der Ein-Prozent-Methode. Weitere wichtige Hinweise für Arbeitnehmer geben die Experten des Fachverlages für Steuern, Geld und Recht in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, erhältlich als pdf-Download für nur 9,90 Euro unter www.steuertipps.de/Firmenwagen.
Die sieben größten Irrtümer bei der Ein-Prozent-Methode für Selbstständige mit Betriebs-Pkw - die Experten der AAV stellen klar:
Irrtum 1: Für einen Leasing-Pkw oder einen Mietwagen gilt die Ein-Prozent-Methode nicht.
Wird ein Leasing-Pkw oder ein Mietwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, ist auch hier zwingend der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Methode zu berechnen.
Irrtum 2: Die Ein-Prozent-Methode für die Ermittlung des Privatanteils ist zwar einfach, aber im Ergebnis immer ungünstiger als die Ermittlung nach der Fahrtenbuch-Methode.
Die Ein-Prozent-Methode ist nicht in jedem Fall ungünstiger: Wird ein teures Automodell überwiegend für private Fahrten genutzt, ist die Ein-Prozent-Methode deutlich günstiger als die Fahrtenbuch-Methode. Jeder Nutzer eines Firmenwagen oder Betriebs-Pkws sollte deshalb zunächst eine grobe Vergleichsrechnung aufstellen.
Irrtum 3: Wer bei einem Pkw mit der Ein-Prozent-Methode angefangen hat, muss auch später dabei bleiben.
An die einmal gewählte Methode ist der Nutzer nicht auf Dauer gebunden. Von Jahr zu Jahr kann das Verfahren gewechselt werden. Ein Umstieg von der Ein-Prozent-Methode auf die Fahrtenbuch-Methode kann angebracht sein, wenn der Pkw abgeschrieben ist oder die Kostendeckelung greift.
Irrtum 4: Wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw zu mindestens zehn bis höchstens fünfzig Prozent betrieblich genutzt wird, muss ein zeitaufwendiges Fahrtenbuch geführt werden, damit der Privatanteil berechnet werden kann.
Ein Fahrtenbuch ist nur dann zwingend, wenn der Pkw zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird und der Ein-Prozent-Methode entgangen werden soll. Bei einer betrieblichen Nutzung bis zu 50 Prozent dagegen genügen im Allgemeinen repräsentative Aufzeichnungen für drei Monate. Das geht auch nachträglich anhand des Terminkalenders. Bei den Fahrten sind nur der Reisezweck und die Gesamtstrecke anzugeben. Der Kilometerstand zu Beginn und Ende einer Fahrt ist nicht erforderlich.
Irrtum 5: Erstattungen der Versicherung nach einem Unfallschaden sind als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
Im eigenen Interesse sollte der Besitzer eines Firmen- oder Betriebs-Pkws die Versicherungsleistung nicht als Einnahmen, sondern als "negative Betriebsausgaben" buchen, also mit den Kfz-Kosten saldieren. Vorteil: Sowohl im Falle der Kostendeckelung als auch bei der Fahrtenbuch-Methode sinkt dadurch der zu versteuernde Privatanteil.
Irrtum 6: Das mit der Kostendeckelung ist so kompliziert, dass es nur Steuerexperten verstehen.
Wenn der Pkw niedrige Kosten verursacht, der Listenpreis jedoch hoch ist, sollte sich der Besitzer unbedingt mit dem Thema Kostendeckelung befassen, da sonst ein viel zu hoher Privatanteil versteuert wird. Die Beispiele in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, verstehen auch Autofahrer ohne steuerrechtliche Ausbildung. Selbstständigen mit Betriebs-Pkw empfehlen die Experten der AAV, bei der Berechnung der Umsatzsteuer auf keinen Fall die einfache 80-Prozent-Regel anzuwenden, sondern besser von der (geschätzten) tatsächlichen betrieblichen Nutzung auszugehen. So spart man viel Umsatzsteuer ein.
Irrtum 7: Wenn ein Fahrzeug bei der Kfz-Steuer nicht als Pkw, sondern als "anderes Fahrzeug", beispielsweise Geländewagen eingestuft wird, muss man keine Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern.
Auf die Behandlung bei der Kfz-Steuer kommt es nicht an. Wichtig am Fahrzeug ist die Bauart und Ausstattung. Ist es für den Transport von Gütern bestimmt, findet die Ein-Prozent-Methode keine Anwendung, da es sich dann nicht um einen Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift handelt. Ist es dagegen für die Beförderung von Personen bestimmt, ist die Ein-Prozent-Methode anzuwenden.
Über steuertipps.de
Das Online-Angebot steuertipps.de bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Steuerentscheide und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. steuertipps.de ist ein Online-Angebot der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informationsdienstleister und Softwareanbieter etabliert hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Weitere Informationen unter www.steuertipps.de
Pressekontakt:
PR-Agentur Xpand21
Doris Loster
Schulstr. 21
80634 München
Fon: +49.89. 12 00 7277
Fax: +49.89. 12 00 3424
akademische@xpand21.comhttp://www.pr-agentur-xpand21.de
Mannheim, 06. Juli 2009. Die Besteuerung des Privatanteils bei Dienstwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht. Denn für die private Nutzung müssen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den so genannten „Nutzwert“. Bei der Ein-Prozent-Methode wird einfach jeden Monat ein Prozent des Listenpreises versteuert. Die Alternative zu dieser Pauschalregelung: Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Da hier jede Fahrt einzeln erfasst werden muss, wird der Anteil der Privatnutzung des Firmenwagens beziehungsweise Betriebs-Pkws auf den Kilometer genau ermittelt und versteuert.
Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft räumen jetzt auf mit den größten Irrtümern bei der Ein-Prozent-Methode. Weitere wichtige Hinweise für Arbeitnehmer geben die Experten des Fachverlages für Steuern, Geld und Recht in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, erhältlich als pdf-Download für nur 9,90 Euro unter www.steuertipps.de/Firmenwagen.
Die sieben größten Irrtümer bei der Ein-Prozent-Methode für Selbstständige mit Betriebs-Pkw - die Experten der AAV stellen klar:
Irrtum 1: Für einen Leasing-Pkw oder einen Mietwagen gilt die Ein-Prozent-Methode nicht.
Wird ein Leasing-Pkw oder ein Mietwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, ist auch hier zwingend der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Methode zu berechnen.
Irrtum 2: Die Ein-Prozent-Methode für die Ermittlung des Privatanteils ist zwar einfach, aber im Ergebnis immer ungünstiger als die Ermittlung nach der Fahrtenbuch-Methode.
Die Ein-Prozent-Methode ist nicht in jedem Fall ungünstiger: Wird ein teures Automodell überwiegend für private Fahrten genutzt, ist die Ein-Prozent-Methode deutlich günstiger als die Fahrtenbuch-Methode. Jeder Nutzer eines Firmenwagen oder Betriebs-Pkws sollte deshalb zunächst eine grobe Vergleichsrechnung aufstellen.
Irrtum 3: Wer bei einem Pkw mit der Ein-Prozent-Methode angefangen hat, muss auch später dabei bleiben.
An die einmal gewählte Methode ist der Nutzer nicht auf Dauer gebunden. Von Jahr zu Jahr kann das Verfahren gewechselt werden. Ein Umstieg von der Ein-Prozent-Methode auf die Fahrtenbuch-Methode kann angebracht sein, wenn der Pkw abgeschrieben ist oder die Kostendeckelung greift.
Irrtum 4: Wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw zu mindestens zehn bis höchstens fünfzig Prozent betrieblich genutzt wird, muss ein zeitaufwendiges Fahrtenbuch geführt werden, damit der Privatanteil berechnet werden kann.
Ein Fahrtenbuch ist nur dann zwingend, wenn der Pkw zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird und der Ein-Prozent-Methode entgangen werden soll. Bei einer betrieblichen Nutzung bis zu 50 Prozent dagegen genügen im Allgemeinen repräsentative Aufzeichnungen für drei Monate. Das geht auch nachträglich anhand des Terminkalenders. Bei den Fahrten sind nur der Reisezweck und die Gesamtstrecke anzugeben. Der Kilometerstand zu Beginn und Ende einer Fahrt ist nicht erforderlich.
Irrtum 5: Erstattungen der Versicherung nach einem Unfallschaden sind als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
Im eigenen Interesse sollte der Besitzer eines Firmen- oder Betriebs-Pkws die Versicherungsleistung nicht als Einnahmen, sondern als "negative Betriebsausgaben" buchen, also mit den Kfz-Kosten saldieren. Vorteil: Sowohl im Falle der Kostendeckelung als auch bei der Fahrtenbuch-Methode sinkt dadurch der zu versteuernde Privatanteil.
Irrtum 6: Das mit der Kostendeckelung ist so kompliziert, dass es nur Steuerexperten verstehen.
Wenn der Pkw niedrige Kosten verursacht, der Listenpreis jedoch hoch ist, sollte sich der Besitzer unbedingt mit dem Thema Kostendeckelung befassen, da sonst ein viel zu hoher Privatanteil versteuert wird. Die Beispiele in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, verstehen auch Autofahrer ohne steuerrechtliche Ausbildung. Selbstständigen mit Betriebs-Pkw empfehlen die Experten der AAV, bei der Berechnung der Umsatzsteuer auf keinen Fall die einfache 80-Prozent-Regel anzuwenden, sondern besser von der (geschätzten) tatsächlichen betrieblichen Nutzung auszugehen. So spart man viel Umsatzsteuer ein.
Irrtum 7: Wenn ein Fahrzeug bei der Kfz-Steuer nicht als Pkw, sondern als "anderes Fahrzeug", beispielsweise Geländewagen eingestuft wird, muss man keine Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern.
Auf die Behandlung bei der Kfz-Steuer kommt es nicht an. Wichtig am Fahrzeug ist die Bauart und Ausstattung. Ist es für den Transport von Gütern bestimmt, findet die Ein-Prozent-Methode keine Anwendung, da es sich dann nicht um einen Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift handelt. Ist es dagegen für die Beförderung von Personen bestimmt, ist die Ein-Prozent-Methode anzuwenden.
Über steuertipps.de
Das Online-Angebot steuertipps.de bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Steuerentscheide und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. steuertipps.de ist ein Online-Angebot der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informationsdienstleister und Softwareanbieter etabliert hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Weitere Informationen unter www.steuertipps.de
Pressekontakt:
PR-Agentur Xpand21
Doris Loster
Schulstr. 21
80634 München
Fon: +49.89. 12 00 7277
Fax: +49.89. 12 00 3424
akademische@xpand21.comhttp://www.pr-agentur-xpand21.de
Abonnieren
Posts (Atom)