Freitag, 24. Juli 2009

Hulbee verbessert Grundlagen-Recherchen im Internet

Kreuzlingen/Schweiz. 22. Juli 2009. Ob Schüler, die ein Referat vorbereiten, oder deren Eltern, die eine Reise planen – wer im Internet eine Recherche zu einem allgemeinen Thema startet, sitzt bei Google und anderen Anbietern oft ratlos vor einer langen Liste von nicht immer befriedigenden Suchergebnissen. Dann gilt es, mehrere Seiten gründlich zu durchsuchen. Wer dafür nicht die Geduld hat, verpasst wichtige Links, oder verlegt die Recherche lieber in die Bücherei anstatt zu „googeln“. Für solche Fälle ist die Internet-Suche Hulbee auf http://www.hulbee.de/ genau das Richtige. Das Besondere an Hulbee, über das seit dem Launch am 13. Mai 2009 schon viele Medien berichteten: Der Nutzer bekommt neben der gewohnten Liste von Suchergebnissen eine „Data Cloud“ angezeigt, eine Wolke aus Begriffen. Diese passen thematisch zur Suchanfrage. Bei einem Klick auf einen dieser Begriffe grenzt der Nutzer seine Suche selbst ein.

Dies unterstützt vor allem Nutzer, die nur ein, zwei unspezifische Begriffe in das Suchfeld eingeben. Bei so einer allgemeinen Suche oder Grundlagen-Recherche zeigt Hulbee in der Wolke verschiedene Wege auf, die man bei seiner weiteren Suche beschreiten kann. So bereichert Hulbee die Recherche-Ergebnisse maßgeblich. Wer beispielsweise eine Reise nach London plant oder Infos über die Stadt sucht, erhält von Hulbee nach der Eingabe „London“ weiterführende Begriffe wie „Sehenswürdigkeiten“, „Kurztrip“, „Flug“, „Hotel“, „Mietwagen“, „Unterkunft“ oder „Pubs“ (s. Abbildung 1 unten). Wer dagegen Infos zum kürzlich verstorbenen Popstar Michael Jackson recherchiert, kann seine Suchergebnisse mit Begriffen wie „Fotos“, „Biografie“, „Alben“ oder „Musik Videos“ eingrenzen (s. Abbildung 2 unten).

Dank der Vielfalt der weiterführenden Begriffe in der Cloud ergeben sich während der Recherche immer wieder Verbindungen, auf die der Nutzer wahrscheinlich nicht von selbst gekommen wäre. So liefert eine Suche nach dem Stichwort „Radwandern“ beispielsweise gleich einige Ideen mit, wo der Urlaub hingehen könnte, beispielsweise „Münsterland“, „Thüringen“ oder den „Mozartradweg“ (s. Abbildung 3 unten).

Mit der Data Cloud hebt sich die von der Schweizer Firma Grossbay entwickelte Internet-Suche Hulbee von anderen Suchmaschinen-Anbietern ab. Zwar bietet die US-Version des neuen Microsoft Bing auch nützliche, neue Funktionen wie etwa kategorisierte Suchergebnisse. Doch wie in einem aktuellen Test der ComputerBild deutlich wird, lässt die deutsche Seite von Bing bei der Qualität der Suchergebnisse noch viel zu wünschen übrig.[1] Hulbee versteht sich dagegen als Suchmaschine speziell für den deutschsprachigen Raum und kann dank seines großen Suchindexes qualitativ hochwertige Suchergebnisse vorweisen. Mit der Data Cloud lassen sich diese für eine bessere Recherche filtern.
[1] ComputerBild, Ausgabe 16/2009, S. 48-52.


Abb. 1: Hulbee hilft bei der Planung einer Reise, etwa eines Kurztrips nach London.

Abb. 2: Ein Referat über Michael Jackson? Kein Problem mit der „Data Cloud“ von Hulbee.


Abb. 3: Hulbee erweist sich bei der Suchanfrage „Radwandern“ als Ideengeber.




Über Grossbay AG

Die Grossbay AG ist ein börsennotiertes, europäisches Software-Unternehmen mit Sitz in Kreuzlingen/Schweiz. Die derzeit 59 Mitarbeiter können bis zu 25 Jahre lange Erfahrung in der Entwicklung neuronaler Software vorweisen. Im Unternehmens- wie im Endanwender-Software-Markt ist die Grossbay AG bereits seit Jahren mit ihrer Informations- und Wissensanalyse erfolgreich. Die Grossbay AG entwickelte das Hubble-Programm für Wissensmanagement in Unternehmen mit dem Ziel des „Global Know-How Access“, also des direkten Zugriffs auf jegliches, im Unternehmen vorhandenes Wissen. Mit der Web-Anwendung Hulbee hat die Grossbay AG eine neue Art der Internet-Suche zur Marktreife gebracht. Seit dem 11. Dezember 2008 ist die Grossbay AG an der Frankfurter Börse gelistet.



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Donnerstag, 16. Juli 2009

Steuertipps.de beseitigt Zweifel bei der Besteuerung von Firmenwagen

Die sieben größten Irrtümer der Ein-Prozent-Methode

Mannheim, 06. Juli 2009. Die Besteuerung des Privatanteils bei Dienstwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht. Denn für die private Nutzung müssen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den so genannten „Nutzwert“. Bei der Ein-Prozent-Methode wird einfach jeden Monat ein Prozent des Listenpreises versteuert. Die Alternative zu dieser Pauschalregelung: Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Da hier jede Fahrt einzeln erfasst werden muss, wird der Anteil der Privatnutzung des Firmenwagens beziehungsweise Betriebs-Pkws auf den Kilometer genau ermittelt und versteuert.

Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft räumen jetzt auf mit den größten Irrtümern bei der Ein-Prozent-Methode. Weitere wichtige Hinweise für Arbeitnehmer geben die Experten des Fachverlages für Steuern, Geld und Recht in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, erhältlich als pdf-Download für nur 9,90 Euro unter www.steuertipps.de/Firmenwagen.

Die sieben größten Irrtümer bei der Ein-Prozent-Methode für Selbstständige mit Betriebs-Pkw - die Experten der AAV stellen klar:

Irrtum 1: Für einen Leasing-Pkw oder einen Mietwagen gilt die Ein-Prozent-Methode nicht.
Wird ein Leasing-Pkw oder ein Mietwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt und kein Fahrtenbuch geführt, ist auch hier zwingend der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Methode zu berechnen.

Irrtum 2: Die Ein-Prozent-Methode für die Ermittlung des Privatanteils ist zwar einfach, aber im Ergebnis immer ungünstiger als die Ermittlung nach der Fahrtenbuch-Methode.
Die Ein-Prozent-Methode ist nicht in jedem Fall ungünstiger: Wird ein teures Automodell überwiegend für private Fahrten genutzt, ist die Ein-Prozent-Methode deutlich günstiger als die Fahrtenbuch-Methode. Jeder Nutzer eines Firmenwagen oder Betriebs-Pkws sollte deshalb zunächst eine grobe Vergleichsrechnung aufstellen.

Irrtum 3: Wer bei einem Pkw mit der Ein-Prozent-Methode angefangen hat, muss auch später dabei bleiben.
An die einmal gewählte Methode ist der Nutzer nicht auf Dauer gebunden. Von Jahr zu Jahr kann das Verfahren gewechselt werden. Ein Umstieg von der Ein-Prozent-Methode auf die Fahrtenbuch-Methode kann angebracht sein, wenn der Pkw abgeschrieben ist oder die Kostendeckelung greift.

Irrtum 4: Wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw zu mindestens zehn bis höchstens fünfzig Prozent betrieblich genutzt wird, muss ein zeitaufwendiges Fahrtenbuch geführt werden, damit der Privatanteil berechnet werden kann.
Ein Fahrtenbuch ist nur dann zwingend, wenn der Pkw zu über 50 Prozent betrieblich genutzt wird und der Ein-Prozent-Methode entgangen werden soll. Bei einer betrieblichen Nutzung bis zu 50 Prozent dagegen genügen im Allgemeinen repräsentative Aufzeichnungen für drei Monate. Das geht auch nachträglich anhand des Terminkalenders. Bei den Fahrten sind nur der Reisezweck und die Gesamtstrecke anzugeben. Der Kilometerstand zu Beginn und Ende einer Fahrt ist nicht erforderlich.

Irrtum 5: Erstattungen der Versicherung nach einem Unfallschaden sind als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen.
Im eigenen Interesse sollte der Besitzer eines Firmen- oder Betriebs-Pkws die Versicherungsleistung nicht als Einnahmen, sondern als "negative Betriebsausgaben" buchen, also mit den Kfz-Kosten saldieren. Vorteil: Sowohl im Falle der Kostendeckelung als auch bei der Fahrtenbuch-Methode sinkt dadurch der zu versteuernde Privatanteil.

Irrtum 6: Das mit der Kostendeckelung ist so kompliziert, dass es nur Steuerexperten verstehen.
Wenn der Pkw niedrige Kosten verursacht, der Listenpreis jedoch hoch ist, sollte sich der Besitzer unbedingt mit dem Thema Kostendeckelung befassen, da sonst ein viel zu hoher Privatanteil versteuert wird. Die Beispiele in der Veröffentlichung „Dienst- oder Firmenwagen - Wie Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer zahlen“, verstehen auch Autofahrer ohne steuerrechtliche Ausbildung. Selbstständigen mit Betriebs-Pkw empfehlen die Experten der AAV, bei der Berechnung der Umsatzsteuer auf keinen Fall die einfache 80-Prozent-Regel anzuwenden, sondern besser von der (geschätzten) tatsächlichen betrieblichen Nutzung auszugehen. So spart man viel Umsatzsteuer ein.

Irrtum 7: Wenn ein Fahrzeug bei der Kfz-Steuer nicht als Pkw, sondern als "anderes Fahrzeug", beispielsweise Geländewagen eingestuft wird, muss man keine Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern.
Auf die Behandlung bei der Kfz-Steuer kommt es nicht an. Wichtig am Fahrzeug ist die Bauart und Ausstattung. Ist es für den Transport von Gütern bestimmt, findet die Ein-Prozent-Methode keine Anwendung, da es sich dann nicht um einen Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift handelt. Ist es dagegen für die Beförderung von Personen bestimmt, ist die Ein-Prozent-Methode anzuwenden.


Über steuertipps.de

Das Online-Angebot steuertipps.de bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Steuerentscheide und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. steuertipps.de ist ein Online-Angebot der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit über 30 Jahren in den Bereichen Steuern, Geld und Recht als Informationsdienstleister und Softwareanbieter etabliert hat. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Verlagsunternehmens Wolters Kluwer. In Deutschland ist Wolters Kluwer Deutschland seit 20 Jahren am Markt. An 23 Standorten werden rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.

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Dienstag, 14. Juli 2009

Kostenlose Profi-Suche für den eigenen Computer

Kreuzlingen/Schweiz. 13. Juli 2009. BETA-Status ade: Seit heute ist die Such-Software Hulbee Desktop Standard von Grossbay AG in einer neuen Version erhältlich und damit offiziell fertig gestellt. Auf http://www.hulbee.de/hulbee_desktop.php kann jeder sich das Programm kostenlos herunterladen. Hulbee Desktop Search durchsucht Dateinamen und Dateiinhalte sowohl auf dem eigenen Rechner als auch auf externen Festplatten. Die Software ist der Nachfolger des Computer Bild-Testsiegers Superior Search, und bietet jetzt noch einen entscheidenden Vorteil: Die „Data Cloud“, eine Wolke aus Begriffen, hilft dem Suchenden dabei, die gewünschte Datei zu finden. Mit einem Klick auf einen der Begriffe in der Cloud grenzt er seine Suche selbst ein.

Mit dieser einzigartigen Technologie findet der Nutzer leichter seinen Weg durch unübersichtliche Datenmengen auf der Computer – egal ob in Fotos, Textdokumenten, Tabellen oder E-Mails. Gleichzeitig kann der Nutzer aus der Software heraus auch das Internet durchsuchen. Auch dabei hilft ihm die Data Cloud. Bereits seit dem erfolgreichen Launch am 13. Mai steht die innovative Technologie auf dem Such-Portal http://www.hulbee.com/ auch allen zur Verfügung, die im Internet nach Angeboten oder Informationen suchen.

Die aktualisierte Version von Hulbee Desktop Standard verfügt einerseits über neue Features. So ermöglicht die Software nun auch das Durchsuchen der Metadaten von Musik-Dateien. Wer nach Bandnamen oder Albumtiteln sucht, bekommt von Hulbee Desktop Standard also eine Übersicht über alle dazugehörigen Musik-Dateien. Natürlich lassen sich die Suchergebnisse anschließend sortieren oder filtern, zum Beispiel nach bestimmten Dateiformaten. Doch die Entwickler haben noch mehr getan als nur einzelne Features zu ergänzen. Hulbee Desktop Standard beansprucht nun noch weniger Ressourcen des Computers, so dass die Desktop-Suche nicht die Arbeit mit anderen Computer-Programmen beeinträchtigt. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Microsoft Outlook klappt nun reibungslos. Auch die eigene Programmstabilität von Hulbee Desktop Standard wurde nochmals verbessert.

Seit etwa einem Monat ist Hulbee Desktop hier downloadbar. Grossbay plant nun außerdem, Ende Juli die kostenpflichtige Version Hulbee Desktop Professional zu veröffentlichen, die über erweiterte Such-Funktionen vor allem für Firmenkunden verfügen wird.

Die „Data Cloud“ auf der linken Seite hilft dem Nutzer bei der Eingrenzung seiner Suchergebnisse.

Systemvoraussetzungen: Prozessor: Intel Pentium III oder Celeron, 800 MHz oder höherArbeitsspeicher: ab 1 GByte RAM

Freier Festplattenspeicher: ca. 200 Mbyte und zusätzlicher Speicher für die Indexdatei (abhängig von Anzahl und Größe der Dateien des Nutzers)Unterstützte Betriebssysteme: Windows XP, Vista, 2003 Server Sonstige Anforderungen: .Net Framework 3.5 SP1 oder höher ca. 500 MByte freier Festplattenspeicher, Internet-Anschluss.

Über Grossbay AG

Die Grossbay AG ist ein börsennotiertes, europäisches Software-Unternehmen mit Sitz in Kreuzlingen/Schweiz. Die derzeit 59 Mitarbeiter können bis zu 25 Jahre lange Erfahrung in der Entwicklung neuronaler Software vorweisen. Im Unternehmens- wie im Endanwender-Software-Markt ist die Grossbay AG bereits seit Jahren mit ihrer Informations- und Wissensanalyse erfolgreich. Die Grossbay AG entwickelte das Hubble-Programm für Wissensmanagement in Unternehmen mit dem Ziel des „Global Know-How Access“, also des direkten Zugriffs auf jegliches, im Unternehmen vorhandenes Wissen. Mit der Web-Anwendung Hulbee hat die Grossbay AG eine neue Art der Internet-Suche zur Marktreife gebracht. Seit dem 11. Dezember 2008 ist die Grossbay AG an der Frankfurter Börse gelistet.

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Freitag, 22. Mai 2009

Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 2. Juni 2009

Mannheim, 20. Mai 2009. In diesem Jahr sorgt das Pfingstwochenende für zwei zusätzliche Tage bei der Abgabe der Steuererklärung 2008. Statt am 31. Mai muss die Steuererklärung erst am 2. Juni 2009 beim Finanzamt sein. Dieser Termin gilt für alle Steuerzahler, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht stellt die Akademische Arbeitsgemeinschaft auf ihrem Internetportal unter www.steuertipps.de/abgabepflicht zur Verfügung. Wer aber freiwillig eine Steuererklärung abgibt, weil er mit einer Erstattung rechnet, hat Zeit bis 31.12.2012. Doch warum ausgerechnet dann so lange auf die Erstattung vom Fiskus warten?

Die meisten Steuerzahler scheuen einfach den Arbeitsaufwand, den die Steuererklärung mit sich bringt. Doch die Mühe lohnt sich. Denn besonders in diesem Jahr gab es einige steuerliche Neuerungen, die dem Steuerbürger ein »Mehr« an Steuererstattung einbringen – von der Neuregelung der Pendlerpauschale bis zur Möglichkeit, die Kosten für Haushaltshilfen abzusetzen.


Wer einen elektronischen Helfer nutzt, geht auf Nummer Sicher und wird von der Software auf alle Sparmöglichkeiten hingewiesen. So zum Beispiel von der Steuer-Spar-Erklärung 2009, die durch ihre einfache Handhabung und ihre Genauigkeit Anwender und Fachpresse gleichermaßen überzeugt und deshalb mit vielen Testsiegen ausgezeichnet ist.


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Donnerstag, 14. Mai 2009

„Googeln“ war gestern: Mit Hulbee finden Nutzer statt zu suchen

Wer im Internet zukünftig schneller das finden möchte, was er sucht, kann ab dem 13. Mai 2009 Hulbee nutzen: Mit der neuartigen Internet-Suche grenzt der Nutzer anhand intelligenter Vorschläge von Hulbee das gewünschte Themengebiet ein und umgeht damit langes Blättern durch mehrseitige Listen mit Suchergebnissen. Hulbee greift dabei auf den umfangreichen Suchindex seines Partners Yahoo! zurück.


Kreuzlingen/Schweiz. 13. Mai 2009. Für viele Menschen ist die Suche der passenden Informationen oder Angebote ein Hauptproblem bei der Nutzung des Internets. Oft sieht das Ergebnis so aus: Der Nutzer bekommt über seine bevorzugte Suchmaschine 10, 20 oder 30 Seiten voller mehr oder weniger relevanter Links, die er durchblättern muss. Viele Menschen schauen maximal die ersten zwei Seiten an – ohne das zu finden, wonach sie suchen. So mancher gibt dann auf und beginnt die Suche mit einem neuen Begriff ganz von vorn. Denn akribisch die Ergebnisseiten nach den gewünschten Internet-Angeboten zu durchsuchen führt möglicherweise zum Ziel, aber es schreckt auch viele Nutzer ab.



Die Entwickler der Grossbay AG haben deshalb die neuartige Web-Anwendung Hulbee ins Leben gerufen. Bei Eingabe eines Suchbegriffs schlägt Hulbee dem Nutzer passende Themengebiete vor, um seine Suche weiter einzugrenzen. Das heißt: Egal, mit welchem Begriff man seine Suche beginnt – Hulbee führt einen weiter. Durch einfachen Klick auf eines der angezeigten Wörter werden nur noch die dazu passenden Ergebnisse angezeigt. Gleichzeitig werden weitere Begriffe zum Verfeinern der Suche angeboten. Durch erneuten Klick auf eines der Wörter lassen sich die Ergebnisse weiter eingrenzen – und so weiter, bis das richtige Ergebnis erscheint. Die Basis bilden dabei die hervorragenden Suchergebnisse von Yahoo!. Diese Kooperation macht es möglich, dass Hulbee bei seiner Suche im World Wide Web etwa 46 Milliarden Webseiten erfasst.



Mit dem offiziellen Start von http://hulbee.com/ am 13. Mai 2009 bricht also ein neues Zeitalter der Internet-Suche an. Denn der Nutzer kann mit Hulbee seine Suche selbst thematisch Schritt für Schritt eingrenzen, quasi „intelligent suchen“ – eine weltweite Neuheit.



„Wolke“ aus Schlüsselbegriffen hilft bei der Suche



Mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in der Entwicklung von Wissenstechnologien sahen die Software-Experten der Grossbay AG noch viel Verbesserungspotenzial in der Art, wie man im Internet Informationen sucht und findet. Hulbee verwendet deshalb einen ganz neuen Ansatz: Statt nur einer langen Liste stellt die Webseite die Suchergebnisse in einer so genannten „Cloud“, also einer „Wolke“ aus Schlüsselbegriffen dar. Diese hat Ähnlichkeit mit einer Mind-Map. Sucht der Nutzer beispielsweise nach ‚Fußball’, findet er weiterführende Begriffe wie ‚Bundesliga’, ‚UEFA’ oder ‚Ergebnisse’, und kann diese dann anklicken. So nähert er sich Schritt für Schritt dem Ziel. Die Cloud stellt aber auch Verknüpfungen her, auf die man vielleicht gar nicht von allein gekommen wäre, und die die Suchergebnisse bereichern können. So führt der Begriff ‚Fußball’ auch direkt zur Person ‚Klinsmann’, aber auch zu anderen populären Sportarten wie ‚Tennis’ und ‚Eishockey’. Wer dagegen ‚Urlaub’ eingibt, kann die Suche anschließend eingrenzen auf Flüge, Ferienhäuser oder Pauschalreisen, kann sich aber auch zu Hotelbewertungen oder sogar Urlaub mit Hunden weiterführen lassen. Neben der Cloud findet der Hulbee-Nutzer auf der Seite dann die gewohnte Auflistung von Suchergebnissen, die dann aber stets zum angeklickten Thema passen.



Andreas Wiebe, CEO von Grossbay AG, erläutert die neue Art des Suchens im Internet so: „’Data Cloud’ ist der Begriff, der diese Art der Suche am besten beschreibt. Hulbee setzt den gesuchten Begriff in semantische Zusammenhänge. Durch die thematische Aufbereitung kann sich jedermann unbekannte Zusammenhänge schnell und einfach erschließen. Die Informationsflut wird auf ein sinnvolles und überschaubares Maß reguliert.“
Über Grossbay AG
Die Grossbay AG ist ein börsennotiertes, europäisches Software-Unternehmen mit Sitz in Kreuzlingen/Schweiz. Die derzeit 59 Mitarbeiter können bis zu 25 Jahre lange Erfahrung in der Entwicklung neuronaler Software vorweisen. Im Unternehmens- wie im Endanwender-Software-Markt ist die Grossbay AG bereits seit Jahren mit ihrer Informations- und Wissensanalyse erfolgreich. Die Grossbay AG entwickelte das Hubble-Programm für Wissensmanagement in Unternehmen mit dem Ziel des „Global Know-How Access“, also des direkten Zugriffs auf jegliches, im Unternehmen vorhandenes Wissen. Mit der Web-Anwendung Hulbee hat die Grossbay AG eine neue Art der Internet-Suche zur Marktreife gebracht. Seit dem 11. Dezember 2008 ist die Grossbay AG an der Frankfurter Börse gelistet.

Über Yahoo!
Yahoo! Inc. ist eine führende globale Internet-Marke und eine der meist besuchten Webseiten weltweit. Yahoo!s Ziel ist es, seinen Communities aus Nutzern, Werbekunden, Publishern und Entwicklern ein unverzichtbares Online-Erlebnis zu bieten, das auf gegenseitigem Vertrauen beruht. Yahoo! Inc. hat seinen Hauptsitz in Sunnyvale, Kalifornien/USA. Sitz der Yahoo! Deutschland GmbH ist München.

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Ö-NAVI und Navigon sind bei Connect-Leserwahl in der Kategorie „Navigationssoftware für Handys“ obenauf

Essen, 13. Mai 2009 – 20. 833 Connect-Leser haben entschieden: Ö-NAVI ist die zweitbeste Navigationssoftware für Handys. Damit verpasst die kostenlose Navigations-Software von DasÖrtliche um 0,4 Prozentpunkte knapp den ersten Platz, den der Navigations-Profi Navigon mit seiner mobilen Lösung Mobile Navigator 7 belegt.


Im Rahmen der alljährlichen Connect-Leserwahl „Produkte und Netze des Jahres“ konnten Nutzer bis zum 6. Mai online für ihre Lieblingsprodukte und -marken 2009 aus den Bereichen Mobilfunk, Navigation, DSL und Heim-Telefonie in 31 Kategorien abstimmen. Die Ergebnisse wurden am Montag Abend bei einer feierlichen Preisverleihung in der Alten Reithalle in Stuttgart von Chefredakteur Dirk Waasen präsentiert. Auf Platz eins der Kategorie „Navigationssoftware für Handys“ wurde mit 20,1 Prozent der Stimmen die kostenpflichtige Lösung „Mobile Navigator 7“ des Navigations-Experten Navigon gewählt. Die kostenlose Navigations-Software Ö-NAVI von DasÖrtliche folgt der Profi-Software mit 19,7 Prozent.Auf dem dritten Platz lag abgeschlagen Nokia Maps 3.0 mit 12,5 Prozent Stimmenanteil.



Für viele Handymodelle ist inzwischen auch die Version Ö-NAVI 2 verfügbar, mit einer Kartendarstellung im neuen Vektor-Format. Dadurch werden weniger Daten geladen, was die Ladezeit und die Kosten für die Datenübertragung reduziert. Weitere Vorteile von Ö-NAVI 2 sind der flexible Navigationspfeil, der sich der tatsächlichen Fahrtrichtung anpasst und die Extra-Funktion der Gratisanrufe bei über 500.000 Gewerbetreibenden.
In der Kategorie „Navigationssoftware für Handys“ waren außerdem nominiert: Route66 Mobile 8, Garmin Mobile XT, Falk Maps, T-Mobile Navigate, Vodafone Navigator, Skobbler, Sygic McGudier, Wayfinder Maps Preloaded Europe und ALK Copilot Live 7.




Die gute Bewertung der technikaffinen Connect-Leserschaft von Ö-NAVI ist leicht zu erklären: Die Ö-NAVI-Software ist kostenlos, bietet aber die gleichen Funktionen, mit denen kostenpflichtige Angebote oder moderne Onboard-Navigationssysteme aufwarten: Aktualisiertes Kartenmaterial, exakte Standortbestimmung über GPS, ständige Aktualisierung des Kartenausschnitts („moving map“), sprachgeführte Navigation, TMC-Staumeldesystem, automatische Berechnung alternativer Routen, Tempowarner und Sonderzielanzeige (Point of Interest). Zudem ist in der Software das Telefon- und Adress-Verzeichnis von DasÖrtliche integriert. Das Navigationsziel kann damit auch per „Rückwärtssuche“ über die Telefonnummer ausgewählt werden. Ö-NAVI ist, anders als viele Konkurrenz-Programme, für weit mehr als hundert gängige Mobiltelefone mit Java-Betriebssystem (J2ME) verfügbar. Auf http://www.oe-navi.de/ kann der Nutzer sich das Programm mit Hilfe des Ö-NAVI-Konfigurators einfach aufs Handy laden.



Über DasÖrtliche
DasÖrtliche ist das führende deutsche Telekommunikationsverzeichnis, wenn es um die lokale Suche geht. Mehr als 90 Prozent der Deutschen kennen DasÖrtliche. Jedem Zweiten fehlt was ohne Ö, denn er nutzt DasÖrtliche jeden Monat mindestens einmal. DasÖrtliche wird von rund 100 Verlagen in Kooperation mit der Deutschen Telekom Medien herausgegeben. Die Gesamtauflage liegt bei rund 34 Millionen Exemplaren. Zusätzlich zu den 1.047 Buchausgaben gibt es DasÖrtliche auch im Internet (http://www.dasoertliche.de/). Online gehört DasÖrtliche mit rund 15 Millionen Besuchern pro Monat zu den führenden Anbietern überhaupt und natürlich zu den wichtigsten Seiten im Bereich lokaler Online-Suche. Auch unterwegs kann man DasÖrtliche durchsuchen. Mit jedem WAP-fähigen Handy oder Smartphone findet man unter http://mobil.dasoertliche.de die gewünschten Telefonnummern und Adressen von Firmen und Privatpersonen. Zudem kann man sein Handy mit dem Ö-NAVI von DasÖrtliche kostenlos zum Navigationsgerät aufrüsten (http://www.oe-navi.de/).



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Montag, 11. Mai 2009

„Entdecke Deinen Ort“: Fotowettbewerb von DasÖrtliche


Essen, 11. Mai 2009. --- DasÖrtliche hat seinen Webauftritt http://www.dasoertliche.de/ überarbeitet und sucht für die neuen regionalen Startseiten die schönsten Fotos. Dazu veranstaltet DasÖrtliche den Fotowettbewerb „Entdecke Deinen Ort“, der mit freundlicher Unterstützung der CHIP Fotowelt realisiert wird. Ab sofort können ambitionierte Fotografen bis zum 17. Juli am Fotowettbewerb von DasÖrtliche teilnehmen. Gesucht werden die schönsten Bilder für über 1000 Orte und Regionen in Deutschland, die dann die Regionalseiten von DasÖrtliche zieren werden.



Auf der speziell eingerichteten Webseite http://www.entdeckedeinenort.de/ können die Teilnehmer bis zum 3. Juli den besten Schnappschuss ihres Lieblingsortes hochladen und somit für alle Webseitenbesucher zur Wahl stellen. Die Bilder der verschiedenen Regionen und Orte, die am besten bewertet werden, finden sich dann zukünftig auf den entsprechenden Regionalseiten von http://www.dasoertliche.de/ wieder.



Neben dem Ruhm, mit dem eigenen Foto auf der Regionalseite seines Lieblingsortes vertreten zu sein, winken den Fotografen attraktive Preise: Eine Foto-Safari nach Afrika für 2 Personen im Wert von 5.000 Euro als Hauptpreis sowie zehn Ballonfahrten und 40 CEWE-Fotobücher stehen für die Gewinner bereit.



Das könnten zum Beispiel Siegermotive sein: (v.o.n.u.) Brandenburger Tor, Heidelberg, Wahrzeichen von Weimar oder eine winterliche Dorflandschaft.
Collage: DasÖrtliche
Bildquelle: Fotolia.com*

Ob Straßen, Bauwerke, prägende Persönlichkeiten oder typische Landschaften – bei diesem Fotowettbewerb sind dem Fotografen bei der Wahl seines Motivs keine Grenzen gesetzt. Ist das Bild im Kasten, registriert sich der Fotograf einfach und kostenlos auf der Webseite http://www.entdeckedeinenort.de/ und lädt sein digitales Meisterstück hoch. Schon steht sein Foto zur Abstimmung für die Webseitenbesucher bereit. Bis zum 3. Juli lassen sich auf der Webseite Bilder einstellen und bewerten. Im Anschluss daran läuft noch zwei Wochen lang die finale Bewertungsrunde, also bis zum 17. Juli.



Die glücklichen Gewinner der Foto-Safari und der Ballonfahrten haben dann bald die Gelegenheit, einige besonders exotische Motive zu schiessen.





Über DasÖrtliche



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*Copyrights: Bild 1 (Brandenburger Tor): © Stephen Ruebsam; Bild 2 (Heidelberg): © Vadim Andrushchenko; Bild 3 (Weimar): © l-pics (Künstlername); Bild 3 (Dorf): © Michael Wolf